Digitale Kundenunterschrift —
fertig in Sekunden, gültig für Jahre
Der Techniker schließt den Auftrag ab. Der Kunde unterschreibt auf dem Bildschirm. Truuflow bettet die Unterschrift automatisch in den PDF-Bericht ein — mit Zeitstempel, GPS und biometrischen Daten. Rechtssicher nach eIDAS, ABGB und BGB.
Auf jedem Gerät
Finger oder Stylus — auf jedem Smartphone und Tablet, ohne spezielle Hardware.
Rechtssicher nach eIDAS
Einfache elektronische Signatur gemäß EU-Verordnung 910/2014. Gültig in AT, DE und CH.
Im PDF eingebettet
Die Unterschrift ist unveränderlich Teil des Berichts — kein separates Dokument, kein Nacharbeiten.
Der Ablauf in der Praxis
- 1
Auftrag abschließen
Techniker füllt den Bericht aus — Checklisten, Fotos, Messwerte. Alles im Auftrag.
- 2
Bericht vorzeigen
Der Kunde sieht den vollständigen Bericht auf dem Bildschirm — wie ein digitales Klemmbrett. Er kann alles prüfen, bevor er unterschreibt.
- 3
Unterschrift auf dem Bildschirm
Der Kunde unterschreibt mit Finger oder Stylus. Truuflow speichert Zeitstempel, GPS, Geräte-ID und Unterschrift-Geste.
- 4
PDF automatisch generiert
Sofort nach der Unterschrift liegt das fertige PDF vor — Bericht, Fotos und Unterschrift in einem Dokument.
- 5
Im Büro, bevor der Techniker zurück ist
Der Bericht erscheint im Dashboard. Optional: Der Kunde erhält eine Kopie per E-Mail.
Was die digitale Unterschrift besser macht als Papier
| Eigenschaft | Papier | Truuflow digital |
|---|---|---|
| Zeitstempel | Manuell / fälschbar | ✓ Automatisch, sekundengenau |
| GPS-Position | — | ✓ Gespeichert bei Unterzeichnung |
| Unveränderlichkeit nach Abschluss | ○ Begrenzt | ✓ Technisch gesichert |
| Kann verloren gehen | ⚠ Ja | — Nein, Cloud-Backup |
| Archivierung 5–10 Jahre | ⚠ Manuell | ✓ Automatisch |
| Kopie für Kunden | Durchschlagpapier | ✓ PDF per E-Mail sofort |
| Auch nach Gewährleistung abrufbar | ⚠ Ablage nötig | ✓ Immer verfügbar |
Wofür die digitale Unterschrift im Handwerk eingesetzt wird
Abnahmeprotokoll
Abschluss eines Auftrags mit Kundenbestätigung
Wartungsprotokoll
Wiederkehrende Einsätze, lückenlose Historie
Auftragsbestätigung vor Ort
Leistungsumfang bestätigen bevor die Arbeit beginnt
Vorschadensdokumentation
Kunde bestätigt Kenntnis vorhandener Mängel
Mängelprotokoll
Fremdverschuldete Mängel festhalten
Servicebericht
Abschluss jedes Außeneinsatzes mit Nachweis
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
Ja. Die eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) ist unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gültig — also in Deutschland und Österreich. In Österreich gilt zusätzlich §886a ABGB. In der Schweiz anerkennt das ZertES (Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste) elektronische Signaturen für Handelsgeschäfte. Die einfache elektronische Signatur ist in allen drei Ländern für Auftragsbestätigungen und Serviceberichte im Handwerk vollständig ausreichend.
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