Funktion

Digitale Kundenunterschrift —
fertig in Sekunden, gültig für Jahre

Der Techniker schließt den Auftrag ab. Der Kunde unterschreibt auf dem Bildschirm. Truuflow bettet die Unterschrift automatisch in den PDF-Bericht ein — mit Zeitstempel, GPS und biometrischen Daten. Rechtssicher nach eIDAS, ABGB und BGB.

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Auf jedem Gerät

Finger oder Stylus — auf jedem Smartphone und Tablet, ohne spezielle Hardware.

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Rechtssicher nach eIDAS

Einfache elektronische Signatur gemäß EU-Verordnung 910/2014. Gültig in AT, DE und CH.

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Im PDF eingebettet

Die Unterschrift ist unveränderlich Teil des Berichts — kein separates Dokument, kein Nacharbeiten.

Der Ablauf in der Praxis

  1. 1

    Auftrag abschließen

    Techniker füllt den Bericht aus — Checklisten, Fotos, Messwerte. Alles im Auftrag.

  2. 2

    Bericht vorzeigen

    Der Kunde sieht den vollständigen Bericht auf dem Bildschirm — wie ein digitales Klemmbrett. Er kann alles prüfen, bevor er unterschreibt.

  3. 3

    Unterschrift auf dem Bildschirm

    Der Kunde unterschreibt mit Finger oder Stylus. Truuflow speichert Zeitstempel, GPS, Geräte-ID und Unterschrift-Geste.

  4. 4

    PDF automatisch generiert

    Sofort nach der Unterschrift liegt das fertige PDF vor — Bericht, Fotos und Unterschrift in einem Dokument.

  5. 5

    Im Büro, bevor der Techniker zurück ist

    Der Bericht erscheint im Dashboard. Optional: Der Kunde erhält eine Kopie per E-Mail.

Was die digitale Unterschrift besser macht als Papier

Eigenschaft Papier Truuflow digital
Zeitstempel Manuell / fälschbar ✓ Automatisch, sekundengenau
GPS-Position ✓ Gespeichert bei Unterzeichnung
Unveränderlichkeit nach Abschluss ○ Begrenzt ✓ Technisch gesichert
Kann verloren gehen ⚠ Ja — Nein, Cloud-Backup
Archivierung 5–10 Jahre ⚠ Manuell ✓ Automatisch
Kopie für Kunden Durchschlagpapier ✓ PDF per E-Mail sofort
Auch nach Gewährleistung abrufbar ⚠ Ablage nötig ✓ Immer verfügbar

Wofür die digitale Unterschrift im Handwerk eingesetzt wird

Abnahmeprotokoll

Abschluss eines Auftrags mit Kundenbestätigung

Wartungsprotokoll

Wiederkehrende Einsätze, lückenlose Historie

Auftragsbestätigung vor Ort

Leistungsumfang bestätigen bevor die Arbeit beginnt

Vorschadensdokumentation

Kunde bestätigt Kenntnis vorhandener Mängel

Mängelprotokoll

Fremdverschuldete Mängel festhalten

Servicebericht

Abschluss jedes Außeneinsatzes mit Nachweis

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Ja. Die eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) ist unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gültig — also in Deutschland und Österreich. In Österreich gilt zusätzlich §886a ABGB. In der Schweiz anerkennt das ZertES (Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste) elektronische Signaturen für Handelsgeschäfte. Die einfache elektronische Signatur ist in allen drei Ländern für Auftragsbestätigungen und Serviceberichte im Handwerk vollständig ausreichend.

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